Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Betriebe – Wie oft sind sie notwendig?

Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Betriebe – Wie oft sind sie notwendig?

Inhalt

Betriebliche Ersthelferinnen sind eine essenzielle Säule der Arbeitssicherheit. Doch Erste-Hilfe-Wissen kann mit der Zeit in Vergessenheit geraten. Um sicherzustellen, dass Ersthelferinnen im Ernstfall schnell und kompetent handeln können, sind regelmäßige Auffrischungskurse gesetzlich vorgeschrieben. Doch wie oft sind diese Schulungen tatsächlich erforderlich?

Gesetzliche Grundlagen in Österreich

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen ergibt sich aus zwei zentralen Rechtsvorschriften:

  • § 40 Arbeitsstättenverordnung (AStV): Regelt die Pflicht von Arbeitgebern, ausreichend geschulte Ersthelfer*innen in Betrieben bereitzustellen und deren Kenntnisse aktuell zu halten.
  • § 26 Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Schreibt vor, dass Ersthelfer*innen regelmäßig nachgeschult werden müssen, um ihre Kompetenz aufrechtzuerhalten.

Auffrischungskurse: 8 oder 4 Stunden?

Laut den gesetzlichen Vorgaben gibt es zwei Optionen zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Wissens:

8-Stunden-Erste-Hilfe-Auffrischungskurs

  • Muss innerhalb von vier Jahren nach Abschluss eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Grundkurses absolviert werden.
  • Vermittelt praxisnahe Techniken und vertieft das Wissen über lebensrettende Maßnahmen.
  • Empfohlen für betriebliche Ersthelfer*innen, um umfassende Sicherheit zu gewährleisten.

4-Stunden-Erste-Hilfe-Auffrischungskurs

  • Eine Alternative zum 8-Stunden-Kurs.
  • Muss spätestens alle zwei Jahre wiederholt werden.
  • Deckt die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen ab, ist jedoch weniger umfangreich.
  • Wird insbesondere dann gewählt, wenn eine kompakte Wiederholung erforderlich ist.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geschulten Ersthelfer*innen bereitzustellen und regelmäßig Auffrischungskurse zu organisieren. Die Wahl zwischen dem 8- und 4-Stunden-Kurs hängt von betrieblichen Anforderungen und internen Sicherheitsrichtlinien ab.

Unsere Empfehlung

Um höchste Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, empfehlen wir Unternehmen die 8-stündige Erste-Hilfe-Auffrischung alle vier Jahre. Diese Schulung bietet eine umfassende Wiederholung und stellt sicher, dass Ersthelfer*innen auf alle Notfälle vorbereitet sind.

Fazit

Erste Hilfe kann Leben retten – doch nur, wenn sie richtig angewendet wird. Unternehmen sollten die gesetzliche Verpflichtung ernst nehmen und regelmäßig Auffrischungskurse für ihre Ersthelferinnen anbieten. Wir unterstützen Sie gerne mit praxisnahen Schulungen, die Ihre Mitarbeiterinnen optimal auf den Ernstfall vorbereiten!

Bereit für den Notfall – zusammen stark.

Egal ob Praxis, Firma oder Verein: Wer gut vorbereitet ist, kann im Notfall helfen. Unsere Erste-Hilfe-Kurse sind hands-on, auf Ihre Wünsche abgestimmt und von Fachleuten durchgeführt. Lassen Sie uns persönlich beraten, um das ideale Kursformat für Ihr Team zu finden.

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